Die Schnabelforelle

Ein in schnell fließenden Datenstömen heimischer Netzfisch

Hardwaremäßig verqickt

July27

piggy bankNachdem ich schon seit wüber zwei Monten auf meinem Notebook Quicken 2010 für meine Bankgeschäfte benutze, wollte ich es heute auch auf meinen “Dicken” installieren. Dort sitze ich eigentlich viel häufiger, wenn ich zuhause bin. Da ich die meisten Online-Bankgecshäfte von daheim aus erladige, wäre es eigentlich viel praktischer gewesen, die Software auf dem PC zu haben und falls es trotzdem mal ganz fix gehen muss, auch vom Notebook aus, eine Überweisung zu tätigen.
Doch wie das immer so ist, hat sich das “Mal eben Quicken auf den Dicken drauf packen” zu einer größen Aktion gemausert. Die Installation der Software auf zwei Rechnern gleichzeitig funktioniert nämlich nicht! Solche “kundenfreundlichen” Linzenzmodelle in denen der Anbieter seinen Generalverdacht gegen all seine ehrlichen Kunden äußert, gibt es ja inzwische leider recht häufig. In der Regel sind die Hersteller aber wenigstens so fair und vermerken derartige Beschränkungen auf der Verpackung der Software. Da auf der Packung von Quicken ein derartiger Hinweis nicht zu finden war, habe ich mich dafür entschieden es den Konkurrenzprodukten von Wiso etc. vorzuziehen.

Von Microsoft bin ich es gewöhnt, dass ein Anruf bei der Hotline solche Probleme ganz einfach lösen kann. Daher habe ich gleich bei Lexware angerufen und darum gebeten, mir die Software bitte freizuschalten. Der Support allerdings zeigte sich in keinster Weise kooperativ und bot mir lediglich an, eine weitere Version von Quicken für meinen zweiten Rechner zu installieren. Auf die Nachfrage, ob Lexware so etwas kundenfreundlich nennt kam nur die Antwort, dass ein entsprechende Hinweise sowohl in der EULA als auch auf der Verpackung zu finden sei. Abgesehen davon, dass auf der Verpackung eben kein Hinweise zu finden ist, halte ich es für eine Frechheit eine solch starkte Einschränkung erst in der EULA zu erklären. Da ich das Paket dann ja bereits geöffnet habe, kann ich es dann ja nichtmehr bei MediaMarkt zurück geben.

Auf Werbe-Deutsch umschreibt Lexware die einmalige Installation übrigens mit der Fußote “Produktaktivierung erfdorderlich”. Wenn ich in Zukunft also so einen Satz auf der Verpackung einer Software lese, werde ich die Finger davon lassen. Microsoft und BitDefender schreiben das wenigstens so, dass ich das Produkt nciht erst kaufen muss um festzustellen, dass mit ein X für ein U vorgemacht wurde.

Schade ist, dass Quicken eigentlich wirklich eine Nette Software ist. Nachdem ich aber nun weis, was für ein unfaires Lizenzmodell dahinter steckt, werde ich mir keine Nachfolgeversion mehr kaufen. So etwas kann sich Lexware zwar erlauben – bei mir funktioniert das aber nur genau ein Mal.